Zustimmungsverfahren für ein Vorhaben zur Erweiterung und Nutzungsänderung einer Scheune zu einem Einfamilienwohnhaus in der Gemeinde Steinhöfel im Ortsteil Jänickendorf Flur 1 Flurstück 142 - Beteiligung nach § 36a Absatz 2 BauGB ("BauTurbo")
Zeitraum der Veröffentlichung
vom 15.09.2026 bis einschließlich 14.10.2026
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen im Amt Odervorland zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr Amt Odervorland und Außenstelle Steinhöfel
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr (Sprechzeiten)
Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr (Sprechzeiten)
Freitag: 9.00 - 11.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Haus 2 / Flurbereich im Obergeschoss
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)
Erdgeschoss im Wartebereich
Demnitzer Straße 7
15518 Steinhöfel
Kontakt / Ansprechpartner
Christin Müller
Amt 2 - Bauamt
Haus 2 / Zimmer 1
E-Mail: planung@amt-odervorland.de
Telefon: +49 33607 897 56
Hinweise
Während der Auslegungsfrist kann Einsicht in die Unterlagen genommen und können Stellungnahmen folgendermaßen übermittelt werden: Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Datenschutz:
Im Falle einer Stellungnahme werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) nur zum Zwecke der Einstellung Ihrer Belange in den Abwägungsprozess verwandt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Abwägung durch die Gemeindevertretung wird Ihre Stellungnahme anonymisiert. Die Originalstellungnahme verbleibt jedoch mit den personenbezogenen Daten auf unbegrenzte Zeit in der zum Bauleitverfahren zu führenden Verfahrensakte beim Amt Odervorland oder bei der erforderlichen Genehmigung beim Landkreis Oder-Spree.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Öffentliche Bekanntmachung
Downloads (PDF)
Bekanntmachung im Amtsblatt 57/2026 [0,9 MB]Baubeschreibung [0,4 MB]
Auszug aus der Liegenschaftskarte [0,3 MB]
Amtlicher Lageplan [1,4 MB]
Ansichten [0,1 MB]
Informationen zur Datenerhebung bei Öffentlichkeitsbeteiligung [0,2 MB]
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