Öffentliche Auslegungen

Kommunale Bauleitplanung - Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

„Bauturbo“ - Gemeinden können im Rahmen von Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB zur Förderung des Wohnungsbaus (sog. „Bauturbo“) gemäß § 36a Abs. 2 BauGB die betroffene Öffentlichkeit beteiligen. Dazu werden die Entwürfe des Vorhabens im Internet veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur jeweiligen Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen bei Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt für das Amt Odervorland.

Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils plan- bzw. vorhabenbezogen in untenstehender Aufstellung.

Hinweis: Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.


Aktuelle Auslegungen

Derzeit liegen keine aktuellen Auslegungen vor.