Vorentwurf des gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplans für die Gemeinde Briesen (Mark) - Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB

Zeitraum der Veröffentlichung

vom 17.11.2025 bis einschließlich 17.12.2025

Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen im Amt Odervorland zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr (Sprechzeiten)
Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr (Sprechzeiten)
Freitag: 9.00 - 11.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Amt Odervorland
Haus 2 / Flurbereich im Obergeschoss
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)

Kontakt / Ansprechpartner

Hans-Christian Trapp
Amt 2 - Bau- und Ordnungsamt
Haus 2 / Zimmer 12
E-Mail: planung@amt-odervorland.de
Telefon: +49 33607 897 62

Hinweise

Während der Auslegungsfrist kann Einsicht in die Unterlagen genommen und können Stellungnahmen folgendermaßen übermittelt werden:

  • per E-Mail an planung@amt-odervorland.de
  • schriftlich per Brief an Amt Odervorland, Bauamt, Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark)
  • schriftlich per Fax an 033607/897-99 oder
  • zur Niederschrift während der Sprechzeiten der Amtsverwaltung

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz:
Im Falle einer Stellungnahme werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) nur zum Zwecke der Einstellung Ihrer Belange in den Abwägungsprozess verwandt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Abwägung durch die Gemeindevertretung wird Ihre Stellungnahme anonymisiert. Die Originalstellungnahme verbleibt jedoch mit den personenbezogenen Daten auf unbegrenzte Zeit in der zum Bauleitverfahren zu führenden Verfahrensakte beim Amt Odervorland oder bei der erforderlichen Genehmigung beim Landkreis Oder-Spree.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.


Öffentliche Bekanntmachung


Downloads (PDF)

Amtsblatt vom 14.11.2025 [5,1 MB]
Planzeichnung [18,1 MB]
Begründung [18,5 MB]
Umweltbericht (UB) [0,8 MB]
UB Prüfflächen [3,0 MB]
UB Methodik [0,2 MB]
UB Karte1 Prüfflächen [10,3 MB]
UB Karte2 Biotik [7,6 MB]
UB Karte3 Abiotik [5,4 MB]
Formblatt DSGVO [0,2 MB]